Umfrageergebnisse bestätigen, daß allenfalls die Hälfte der Personalchefs von Unternehmen Kenntnis von den Möglichkeiten des Beschäftigungsförderungsgesetzes hat, durch die Befristung des Arbeitsvertrages den Kündigungsschutz der Arbeitnehmer zu umgehen. Der Zusammenhang mit einem alten Vertrag und die Zweckbefristung des Arbeitsvertrages sind die Schwerpunkte des Beitrages.
Kein Kündigungsschutz bei Arbeitsvertrag auf Zeit
ARBEITSRECHT / Beschäftigungsförderungsgesetz
Handelsblatt ; 230 ; 27
1996-11-27
1 pages
Article (Journal)
German
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