Im Zuge der Globalisierung wird es in den Unternehmen immer üblicher, z.B. im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit mehr als die tarifliche Arbeitszeit zu arbeiten. Wer die in den letzten 50 Jahren erreichten kürzeren Arbeitszeiten nicht einfach aufgeben will, sollte sich um die tatsächlich im Betrieb geleisteten Arbeitszeiten kümmern. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG im Bereich der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht. Drei Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre (Erhebung von Daten über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit und Mitteilungspflicht/Arbeitszeiten sollen im betrieblich festgelegten Gleitzeitrahmen bleiben/Überstundenabdeckung mit Gehalt als vertragliche Nebenabrede rechtswidrig) haben dieses Recht gestärkt. Über die rechtlichen Möglichkeiten für den Betriebsrat wird informiert und es werden Tipps gegeben, wie dabei die Mitarbeiter einbezogen werden können.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei verlängerten Arbeitszeiten


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 9 ; 531-534


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Arbeitszeiten selbst steuern

    Munz, Eva | IuD Bahn | 2008


    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Personalinformationssystemen

    Schließmann, Christoph Ph. | IuD Bahn | 1999



    Flexible Arbeitszeiten

    Fiedler-Winter, R. | British Library Online Contents | 1995