Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 49/94: Ergibt die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Zahlung eines "13. Monatsgehalts", daß es sich um einen Teil der im Austauschverhältnis zur Arbeitsleistung stehenden Vergütung handelt, so entsteht kein anteiliger Anspruch auf das "13. Monatsgehalt" für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen Erziehungsurlaubs ruht.


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    Title :

    Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Zeiten des Erziehungsurlaub


    Contributors:

    Published in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 12 , 22 ; 1098-1100


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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