Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.07.1997 - 5 AZR 309/96: Die Unabdingbarkeit des Anspruchs auf Erziehungsurlaub berührt die Wirksamkeit einer vor der Schwangerschaft abgeschlossenen Sonderurlaubsvereinbarung nicht. Der Arbeitgeber kann gehalten sein, einer vorzeitigen Beendigung des Sonderurlaubs zuzustimmen, wenn stattdessen Erziehungsurlaub begehrt wird.
Erziehungsurlaub trotz Sonderurlaub
Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 15 , 2 ; 104-106
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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