Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95: Beantragt der Arbeitnehmer ordnungsgemäß die Zustimmung zur Aufnahme einer Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber, kann der Arbeitgeber die Zustimmung nur binnen vier Wochen unter Angabe entgegenstehender betrieblicher Interessen schriftlich ablehnen. Erklärt er sich nicht frist- oder formgerecht, entfällt das Zustimmungserfordernis mit Ablauf der gesetzlichen Frist.
Teilzeitarbeit während Erziehungsurlaub
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 21 ; 1156-1158
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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