Die Bundesregierung hat im Juli 2000 eine Novellierung des 1986 eingeführten "Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub" - kurz Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) - durch den Bundestag gebracht. Das geänderte BErzGG gilt ab dem 1.1.2001 und bezieht sich auf Kinder ab dem Jahrgang 2001. Für alle bis zum 31.12.2000 geborenen Kinder gilt die alte gesetzliche Regelung weiter. Das Reformgesetz soll für mehr Wahlfreiheit bei der Aufgabenverteilung in der Familie sorgen. Ein Schritt dahin ist, den Erziehungsurlaub für Männer attraktiver zu machen. Dies soll mit Verbesserungen beim Erziehungsgeld unterstützt werden. Die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wesentlichen Neuregelungen des Erziehungsurlaubs und des Erziehungsgeldbezuges werden im Beitrag dargestellt.
Neuregelung des Erziehungsurlaub
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 12 ; 713-716
2000-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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