Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17.10.1995 - Rs C 450/93: Eine nationale Regelung, nach der weibliche Bewerber im öffentlichen Dienst bei gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen sind, würde einen unbedingten und absoluten Vorrang bedeuten. Eine solche Regelung ist unzulässig und verstößt gegen die EG-Richtlinie 76/207.
Quotenregelung zur Frauenförderung: Unvereinbarkeit mit europäischem Recht
Betrieb ; 48 , 43 ; 2172-73
1995-01-01
Article (Journal)
German
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