Bundesarbeitsgericht, Beschluß v. 22.6.1993 - 1 AZR 590/92: Der Erste Senat des BAG hält eine sog. Quotenregelung im öffentlichen Dienst, nach der Frauen gegenüber Männern bei gleicher Qualifikation bevorzugt bei Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zu berücksichtigen sind, mit nationalem Recht, d.h. mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes, für vereinbar. Da Vereinbarkeit mit europäischem Recht nicht offenkundig ist, ruft er den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung an.
Quotenregelung zur Frauenförderung: Vereinbarkeit mit nationalem und europäischem Recht
Betrieb ; 47 , 8 ; 429-432
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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