Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 22.6.93 - 1 AZR 590/92: Das BAG sieht eine den öffentlichen Dienst betreffende sog. Quotenregelung nach bremischen Landesgleichstellungsgesetz als mit nationalem Recht vereinbar an, nach der Frauen gegenüber Männern bei gleicher Qualifikation bevorzugt bei der Übertragung höherwertiger Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Im Hinblick auf Europarecht beruft es den EuGH an, ob dies auch gelte, wenn bei dem für die Übertragung infragekommenden Beschäftigten Frauen gegenüber Männern unterrepräsentiert sind.
Einstellung/Quotenregelung zur Frauenförderung
Personalrat ; 11 , 2 ; 89-96
1994-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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Frauenförderung durch Quotenregelung und Europäisches Gemeinschaftsrecht
IuD Bahn | 1996
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