Das BAG hat in einem Vorlagebeschluß den EuGH angerufen, um bremisches Landesrecht auf seine Vereinbarkeit mit EG-Recht zu überprüfen. Diese Entscheidung ist für Frauen wiederum unerfreulich, zumal in Quotenstreitigkeiten die Gerichte bislang nicht von Frauen angerufen wurden, sondern von Männern, die verhindern wollten, daß Frauen an ihnen vorbeiziehen.
Quotenregelungen zur Frauenförderung
Personalrat ; 11 , 2 ; 45-47
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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