Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93: Die eigenmächtige Selbstbeurlaubung des Arbeitnehmers stellt im allgemeinen einen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Die fristlose Kündigung ist ausnahmsweise dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber, u. a. aus eigenem finanziellen Interesse, den Betrieb nicht so organisiert hat, daß die Urlaubsansprüche ordnungsgemäß abgewickelt werden können und damit ihr Verfall droht.
Fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung
Betrieb ; 47 , 20 ; 1042-1043
1994-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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