Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.1997 - 2 AZR 36/97: Eine außerordentliche Kündigung wegen angeblich geschäftsschädigender Äußerungen ist nicht deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber vor ihrem Ausspruch dem Arbeitnehmer ihn belastende Zeugen nicht gegenübergestellt hat.


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    Title :

    Fristlose Kündigung wegen geschäftsschädigender Äußerungen


    Subtitle :

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen



    Published in:

    Betrieb ; 51 , 3 ; 136-137


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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