Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.1997 - 2 AZR 36/97: Eine außerordentliche Kündigung wegen angeblich geschäftsschädigender Äußerungen ist nicht deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber vor ihrem Ausspruch dem Arbeitnehmer ihn belastende Zeugen nicht gegenübergestellt hat.


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    Titel :

    Fristlose Kündigung wegen geschäftsschädigender Äußerungen


    Untertitel :

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen



    Erschienen in:

    Betrieb ; 51 , 3 ; 136-137


    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch