Als Innere Kündigung (IK) wird Leistungszurückhaltung verstanden. Psychischer Zustand innerlich Gekündigter gilt als demotiviert, depressiv, es kommt zu einem konfliktvermeidenden Verhalten. Gegen IK werden Gespräche, Schulungen, Versetzung und als letztes Mittel die Trennung vom Arbeitnehmer empfohlen. Das Problem ist, IK nachzuweisen. Erst durch Vergleich mit feststellbaren Leistungsstandards ("Normalarbeitnehmer") läßt sich objektives Vorhandensein nachweisen oder es wird jemand IK nur zugeschrieben. Hier muß auch Interesse der zuschreibenden Person bedacht werden. Wichtig ist also, wer wen als innerlich gekündigt bezeichnet hat, von welcher Norm der Zuschreiber ausgeht.
Innere Kündigung
Leistungszurückhaltung zwischen individueller Motivationsblockade und organisatorischer Normsetzung
Zeitschrift Führung + Organisation ; 1 ; 10-15
1999-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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