Der Beitrag befasst sich mit Klauseln, die für den Fall des Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Betrieb die Rückzahlung von Fortbildungskosten vorsehen. Erste Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist, dass die Fortbildung überhaupt einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt. Weiterhin hängt die zulässige Bindungsdauer davon ab, wie lange der Arbeitnehmer für die Fortbildung von der Arbeitsleistung freigestellt war, und es kommt auch nicht jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Rückzahlungsgrund in Betracht. Ein weiterer problematischer Punkt ist das Transparenzgebot, denn die Rückzahlungsklausel muss die zu erstattenden Kosten möglichst klar angeben. Schließlich befasst sich der Beitrag noch mit der Frage, ob eine überlange Bindungsdauer zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel führt oder ob eine Anpassung vorzunehmen ist, sowie mit den bei kirchlichen Arbeitgebern bestehenden Besonderheiten.
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Der Betrieb ; 67 , 11 ; 600-603
2014-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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