Der Beitrag befasst sich mit Klauseln, die für den Fall des Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Betrieb die Rückzahlung von Fortbildungskosten vorsehen. Erste Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist, dass die Fortbildung überhaupt einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt. Weiterhin hängt die zulässige Bindungsdauer davon ab, wie lange der Arbeitnehmer für die Fortbildung von der Arbeitsleistung freigestellt war, und es kommt auch nicht jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Rückzahlungsgrund in Betracht. Ein weiterer problematischer Punkt ist das Transparenzgebot, denn die Rückzahlungsklausel muss die zu erstattenden Kosten möglichst klar angeben. Schließlich befasst sich der Beitrag noch mit der Frage, ob eine überlange Bindungsdauer zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel führt oder ob eine Anpassung vorzunehmen ist, sowie mit den bei kirchlichen Arbeitgebern bestehenden Besonderheiten.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Rückzahlung von Fortbildungskosten


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 67 , 11 ; 600-603


    Erscheinungsdatum :

    2014-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Bährle, Ralph Jürgen | IuD Bahn | 2002



    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994


    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994