Eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) kann einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben (dualistische Organisation) oder lediglich über einen Verwaltungsrat verfügen (monistische Organisation). Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben im Oktober 2009 entschieden, dass die Organmitglieder der dualistischen SE nicht sozialversicherungspflichtig sind, während bei der monistischen SE eine Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht besteht. Ausgangspunkt für diese Überlegungen war, dass auch die Vorstandsmitglieder der deutschen Aktiengesellschaft sozialversicherungsfrei sind und dass deren Tätigkeit zwar mit derjenigen der Vorstandsmitglieder einer dualistischen SE, nicht jedoch mit derjenigen der Verwaltungsratsmitglieder einer monistischen SE vergleichbar sei. Der Autor setzt sich kritisch mit dieser Ansicht auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass generell keine Sozialversicherungspflicht für Organmitglieder einer SE bestehe.
Europäische Aktiengesellschaft: Sozialversicherungspflicht der Mitglieder der Leitungsorgane?
Der Betrieb ; 64 , 30 ; 1692-1695
2011-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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