Nach rund 30 Jahren haben sich die EU-Mitgliedsstaaten am 20.12.2000 in Nizza auf eine Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft und eine Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft geeinigt. Bevor die sogenannte Societas Europaea (SE) als Rechtsform zur Verfügung steht, bedarf es allerdings noch einer Anhörung des Europäischen Parlaments und einer Einigung der europäischen Finanzminister über die bislang noch nicht geklärten Fragen der Besteuerung der SE, so dass die Umsetzung nicht vor 2004 abgeschlossen sein dürfte. Der Artikel behandelt die mit der grenzüberschreitenden Rechtsform verfolgten Ziele, die gesellschaftlichen Grundlagen einer SE, die Arbeitnehmermitbestimmung innerhalb einer SE und den derzeitigen Stand der Besteuerungsüberlegungen.
Die Europäische Aktiengesellschaft - Societas Europaea
Der Betrieb ; 54 , 12 ; 631-638
2001-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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