Im Zuge der Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts innerhalb der Europäischen Union wurde bereits eine europäische Aktiengesellschaft, die "Societas Europaea", eingeführt. Seit Juni 2008 liegt nun ein Vorschlag für eine EU-Verordnung vor, mit der ergänzend eine "Societas Privata Europaea" geschaffen werden soll. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die daher auf Deutsch auch als "Europa-GmbH" bezeichnet wird. Der vorliegende Beitrag beschreibt die geplanten Vorschriften bezüglich Gründung, Anteilsstruktur, Kapitalerfordernis, Organisation und Satzungsgestaltung und zieht Vergleiche zum deutschen GmbH-Recht.
Gesellschaftsrechtliche Einigung Europas durch die Societas Privata Europaea (SPE)
Der Betrieb ; 61 , 40 ; 2179-2187
2008-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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Die Europäische Aktiengesellschaft - Societas Europaea
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