Im Jahr 2005 ist neben den herkömmlichen deutschen Kapitalgesellschaftsformen der Aktiengesellschaft und der GmbH noch die Europäische Gesellschaft (oder SE für Societas Europaea) getreten, die auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten eingeführt wird. Damit werden z. B. spätere grenzüberschreitende Verschmelzungen oder Sitzverlegungen erleichtert. Eine deutsche Aktiengesellschaft kann in eine SE umgewandelt werden, wenn sie seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft hat, die dem Recht eines anderen EU-Staats unterliegt. Der vorliegende Beitrag stellt das Umwandlungsverfahren dar und geht dabei auch auf die erforderliche Arbeitnehmerbeteiligung ein.
Praxisfragen bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE)
Der Betrieb ; 60 , 41 ; 2243-2249
2007-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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