Nach langer Vorgeschichte steht mittlerweile fest, dass die EU-Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) mit der sie in Hinblick auf die Beteiligung der Arbeitnehmer ergänzenden Richtlinie wie vorgesehen am 08.10.2004 in Kraft tritt. Da sie aber den nationalen Gesetzgebern Spielraum läßt, ist die Umsetzung in einem nationalen Ausführungsgesetz erforderlich und wird das ursprüngliche Ziel einer von den jeweiligen nationalen Regelungen unabhängigen Rechtsform nicht völlig erreicht. Die Entwicklung und die wesentlichen Bestimmungen werden erläutert.
Europäische Aktiengesellschaft - eine Bereicherung des Unternehmensrecht
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 10 ; 420-423
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Die Europäische Aktiengesellschaft - Societas Europaea
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