Wird eine Ehe geschieden, so findet in der Regel ein so genannter Versorgungsausgleich statt, durch den die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gleichmäßig zwischen den Eheleute verteilt werden. Bislang wurden dabei betriebliche Versorgungsanrechte in die gesetzliche Rentenversicherung umgeleitet, doch sieht das im September 2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) vor, dass der ausgleichsberechtigte Ehepartner künftig grundsätzlich einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger des ausgleichsverpflichteten Ehepartners erhält. Anlässlich dieser Rechtsänderung untersucht der vorliegende Beitrag unter anderem, wie der Kapitalwert der auszugleichenden Versorgungsanrechte zu berechnen ist und ob der Betriebsrat bei der Ausübung der verschiedenen Wahlrechte, die dem Versorgungsträger bei der Durchführung des Ausgleichs zustehen, ein Mitbestimmungsrecht hat.
Betriebliche Altersversorgung und die Neuregelung des Versorgungsausgleich
Beantwortung von Zweifelsfragen
Der Betrieb ; 63 , 18 ; 1010-1014
2010-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Die betriebliche Altersversorgung
IuD Bahn | 2003
|Der neue Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
IuD Bahn | 2009
|Betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung
IuD Bahn | 2001
|Betriebliche Altersversorgung im Wandel
IuD Bahn | 2001
|