Wird eine Ehe geschieden, so findet in der Regel ein so genannter Versorgungsausgleich statt, durch den die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gleichmäßig zwischen den Eheleute verteilt werden. Bislang wurden dabei betriebliche Versorgungsanrechte in die gesetzliche Rentenversicherung umgeleitet, doch sieht das im September 2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) vor, dass der ausgleichsberechtigte Ehepartner künftig grundsätzlich einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger des ausgleichsverpflichteten Ehepartners erhält. Anlässlich dieser Rechtsänderung untersucht der vorliegende Beitrag unter anderem, wie der Kapitalwert der auszugleichenden Versorgungsanrechte zu berechnen ist und ob der Betriebsrat bei der Ausübung der verschiedenen Wahlrechte, die dem Versorgungsträger bei der Durchführung des Ausgleichs zustehen, ein Mitbestimmungsrecht hat.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Betriebliche Altersversorgung und die Neuregelung des Versorgungsausgleich


    Subtitle :

    Beantwortung von Zweifelsfragen


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 63 , 18 ; 1010-1014


    Publication date :

    2010-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Die betriebliche Altersversorgung

    Neuroth, Frank | IuD Bahn | 2003


    Der neue Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung

    Merten, Bettina / Baumeister, Frank | IuD Bahn | 2009


    Betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung

    Grabner, Edwin R. / Bode, Christoph | IuD Bahn | 2001


    Betriebliche Altersversorgung im Wandel

    Klein, Hans-Georg / Wunsch, Ursula | IuD Bahn | 2001