Bei einer Scheidung sind die von den Partnern im Laufe der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig zu verteilen. Bislang werden bei diesem Versorgungsausgleich alle Ansprüche einschließlich der Anwartschaften aus betrieblichen Altersversorgungen addiert und über die gesetzliche Rentenversicherung abgerechnet. Ab September 2009 soll jedoch grundsätzlich eine Teilung innerhalb der jeweiligen Systeme erfolgen, so dass der geschiedene Ehegatte letztlich z. B. eine eigene Betriebsrente vom Arbeitgeber des Partners erhält. Der vorliegende Beitrag beschreibt das neue Modell und stellt auch dar, wann die Ansprüche dennoch auf einen anderen Versorgungsträger übertragen werden können.
Der neue Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
Der Betrieb ; 62 , 18 ; 957-961
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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