In zahlreichen Unternehmen bestehen Regelungen über betriebliche Altenversorgung. Soweit diese unmittelbare Versorgungszusagen begründen, führt das zu erheblichem Rückstellungsbedarf. Anlaß für betroffene Unternehmen, bestehende Versorgungsordnungen zu ändern. Änderungsbedarf auch bei Überversorgung der Betriebsrentner gegenüber noch Beschäftigten. Mit Fragen und Problemen Betriebsrentenanpassung nach § 16 Betr AVG beschäftigte sich der 3. Senat BAG, die für Betriebspraxis von grundlegender Bedeutung sind. Darlegungen zu Änderungen in bezug auf Versorgungsanwartschaften, Schließen Versorgungsordnung, andere Berechnung laufender Bezüge, Anspruch auf Sicherheitsleistung bei formwechselnder Umwandlung.
Neue Rechtsprechnung zur betrieblichen Altersversorgung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 11 ; 371-375
1997-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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