Mit dem neuen Altersvermögensgesetz (AVmG) knüpft der Gesetzgeber an den Vorgang der Entgeltumwandlung zum Teil gravierende, arbeitsrechtliche, ertragssteuerliche, lohnsteuerliche und vor allem auch sozialversicherungsrechtliche Rechtsfolgen, ohne dass die Entgeltumwandlung selbst inhaltlich definiert oder durch eindeutige Merkmale als Sondertatbestand von sonstigen Vertragsregelungen zur betrieblichen Altersversorgung abgegrenzt wird. Hieraus entstehen für die betriebliche Praxis erhebliche Rechtsunsicherheiten. Die neuen Vorschriften durchbrechen darüber hinaus die bisherige Gesetzessystematik zur Beitragserhebung in der gesetzlichen Sozialversicherung und stoßen insoweit sogar auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der Beitrag befasst sich ausgehend vom Rechtscharakter der betrieblichen Altersversorgung und einer hieraus abgeleiteten Begriffsbestimmung der Entgeltumwandlung zunächst mit dem Inhalt der neuen Gesetzesregelungen und im Anschluss daran mit der Frage, ob aus den neuen Vorschriften für typische Fallkonstellationen der betrieblichen Praxis auch entsprechend eindeutige Rechtsfolgen abgeleitet werden können.
Betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung
Erhebliche Rechtsunsicherheiten durch neue Gesetzesregeln
Der Betrieb ; 54 , 9 ; 481-485
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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