Das im Juni 2001 verabschiedete Altersvermögensgesetz (AvmG) räumt allen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmern mit Wirkung ab dem 1.1.2002 einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung ein. Zusätzlich zu den bereits bestehenden vier Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung) hat der Gesetzgeber auch einen neuen fünften Versorgungsträger, nämlich den Pensionsfonds, geschaffen. Eine für Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber wichtige Entscheidung betrifft nun die Wahl des geeigneten Durchführungswegs. Aus Sicht des Arbeitgebers hat die Wahl des Durchführungswegs weitreichende Konsequenzen für die finanzielle Sphäre des Unternehmens, und zwar insbesondere im Hinblick darauf, ob die Entscheidung zu Gunsten einer internen Finanzierung (Direktzusage) oder eines externen Versorgungsträgers getroffen wird. Der Beitrag setzt sich daher zum Ziel, die unterschiedlichen Finanzierungseffekte möglicher Gestaltungsalternativen für eine durch Entgeltumwandlung begründete Versorgungszusage aufzuzeigen und damit einhergehend den Unternehmen eine zusätzliche Entscheidungshilfe im Hinblick auf die ggf. anstehende Einrichtung eines neuen bzw. die Umstrukturierung oder Erweiterung eines bestehenden Versorgungswerks zu geben.
Finanzierungsalternativen für eine betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung
- Ein Günstigkeitsvergleich aus Sicht des Arbeitgebers -
Der Betrieb ; 55 , 17 ; 853-859
2002-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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