Die Entgeltumwandlung ist eine allein vom Arbeitnehmer finanzierte Form der Altersversorgung, die unter bestimmten Voraussetzungen dadurch gefördert wird, dass für die entsprechenden Entgeltbestandteile weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die gesetzlichen Grundlagen der Entgeltumwandlung dar und untersucht dann, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber hat. So besteht erstens die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungswegen wie der Direktzusage oder der Pensionskasse, wobei insbesondere beim gleichzeitigen Angebot einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung auch Kombinationen sinnvoll sein können. Zu prüfen ist allerdings, ob es insoweit tarifvertragliche Einschränkungen gibt. Zweitens muss der Arbeitgeber einen geeigneten Leistungsplan auswählen und dabei z. B. über die zusätzliche Gewährung von Invaliden- und Hinterbliebenenrenten entscheiden.
Arbeitgeberseitige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Entgeltumwandlung
Der Betrieb ; 62 , 28/29 ; 1533-1539
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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