Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Entgeltgestaltung können nur zu solchen Regelungsinhalten getroffen werden, die üblicherweise nicht durch Tarifverträge geregelt sind, oder wenn der Tarifvertrag eine entsprechende Öffnungsklausel hat. Bis auf diese Einschränkung hat der Betriebsrat jedoch umfangreiche Möglichkeiten. Eine Hilfestellung zur Entwicklung von Betriebsvereinbarungen wird unter den Stichpunkten Grundentgeltdifferenzierung, Entgeltgrundsätze, Zeitentgelt und leistungsbezogenes Entgelt auf Basis von Kennzahlen bzw. Zielvereinbarungen gegeben.
Betriebsvereinbarungen zum Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 6 ; 352-357
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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