Das Umwandlungsgesetz (UmwG) sieht bei der Umstrukturierung auf der Unternehmensebene, d. h. auf der Ebene einer Gesellschaft, die aus mehreren Betrieben besteht, vier Möglichkeiten vor: Verschmelzung, Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragung und Formwechsel. In jedem Fall hat der Betriebsrat ein Recht auf Information einen Monat vor dem entsprechenden Beschluss der Gesellschafter. Der Betriebsrat sollte möglichst eine Überleitungsbetriebsvereinbarung mit den wichtigsten Regelungen zur Sicherung der Rechte der Beschäftigten abschließen, für die ein knappes Beispiel gegeben wird.
Umwandlungsgesetz und Möglichkeiten des Betriebsrate
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 3 ; 131-135
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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