Die EU-Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen ist 1994 in Kraft getreten und wurde inzwischen von den Mitgliedsstaaten in die jeweilige nationale Gesetzgebung übernommen. Die derzeit ca. 650, auf der Grundlage von Vereinbarungen geschaffenen Europäischen Betriebsräte haben Probleme, zu ihrem Recht zu kommen, da grundsätzlich das Recht des Mitgliedsstaates gilt, in dem das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat, was oft das Zurechtfinden in einem völlig fremden Rechtssystem bedeutet. Die Autorin gibt einen Überblick über die wichtigsten Schwierigkeiten und empfiehlt eine pragmatische Überarbeitung der Vereinbarungen.
Europäische Betriebsräte
Außergerichtliche und gerichtliche Verfahren in den Mitgliedsstaaten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 12 ; 760-763
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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