Für die 1994 verabschiedete Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat läuft seit April 2004 ein Revisionsverfahren mit offenem Ausgang und die Befragung von mehr als 400 EBR-Mitgliedern im Rahmen einer Studie hat dem Gesetzgeber ebenfalls Handlungsbedarf bescheinigt. Viele EBR warten jedoch nicht erst auf Entscheidungen des Gesetzgebers, sondern verhandeln schon jetzt praxisbezogene Verbesserungen als Bestandteil ihrer betrieblichen EBR-Vereinbarung. Der Autor stellt Beispiele aus der EBR-Praxis vor, in denen richtungsweisende Regelungen auf dem Verhandlungsweg durchgesetzt wurden. Ein großer Themenbereich ist die Zusammenlegung Europäischer Betriebsräte aufgrund der anhaltenden Fusionswelle, aus dem u. a. Praxisfälle der Fusion der beiden Verpackungskonzerne Smurfit und Kappa, der Luftverkehrskonzerne Air France und KLM sowie der Pharmakonzerne Aventis und Sanofi-Synthélabo und die sich daraus ergebenden Folgen für die EBR geschildert werden. Weiterhin wird über EBR-Neugründungen und neu verhandelte EBR-Vereinbarungen berichtet. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat im September 2006 eine Stellungnahme beschlossen, in deren Text auch die Forderung nach einer Revision der EBR-Richtlinie eingeschlossen ist. Dadurch besteht nun ein politischer Druck auf die Europäische Kommission zur Verfassung eines neuen Gesetzestextes für eine veränderte EBR-Richtlinie.
Europäische Betriebsräte handeln
Und warten nicht auf den Gesetzgeber
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 1 ; 43-46
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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