Die Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR-Richtlinie) wurde im September 1994 nach 20jähriger Diskussion vom EU-Ministerrat unter Vorsitz des damaligen deutschen Arbeitsministers Norbert Blüm verabschiedet. Bis zuletzt hatten die Arbeitgeberverbände versucht, das Vorhaben zum Scheitern zu bringen. lassen sich doch Standorte in verschiedenen Ländern besser gegeneinander ausspielen, wenn die Arbeitnehmervertreter keine grenzüberschreiteneden Kontakte pflegen können. Vor Verabschiedung der Richtlinie hatte es nur einige wenige Pilotprojekte gegeben (insgesamt 49), vor allem in französischen Unternehmen. In Deutschland war Volkswagen der Vorreiter. Bis September 1996 hatten die EU-Mitgliedsstaaten dann Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist das nicht innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes, sondern mit einem eigenen "Gesetz über Europäische Betriebsräte" erfolgt. Der Beitrag gibt u..a. Auskunft darüber, wie Euro-Betriebsräte derzeit aussehen, wie die Richtlinie am Standort Deutschland umgesetzt wird und wie die Richtlinie durch eine Revision verbessert werden könnte.
Europäische Betriebsräte
- Bestandsaufnahme und Ausblick -
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 5 ; 308-311
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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