Um im Rahmen von Massenkündigungen bei der Sozialauswahl keine Fehler zu machen, wird der Arbeitgeber in aller Regel ein Punkteschema anwenden, das die relevanten Faktoren (z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit und Alter) gewichtet. Ein solches Schema bedarf der Mitwirkung des Betriebsrats, doch wird diese Beteiligung an der Entlassung von Arbeitnehmern teilweise verweigert. Wendet der Arbeitgeber dann ein nicht mitbestimmtes Punkteschema an, so sind die darauf beruhenden Kündigungen deshalb nicht unwirksam. Eine formlose Regelungsabrede zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann allerdings eine akzeptable Alternative zur Mitbestimmung im engeren Sinne sein.
(Nicht-)Beteiligung des Betriebsrats bei der Aufstellung eines Punkteschemas zur Sozialauswahl
Der Betrieb ; 60 , 16 ; 914-918
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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