Ökologische Fragestellungen spielen in Betrieben und Verwaltungen immer größere Rolle. Einführung von Umweltmanagementsystemen in Betrieben stellt Betriebsräte vor neue Aufgaben. Darstellung der Maßnahmen beim Umweltmanagement nach der Verordnung in Verbindung zu Regelungen BetrVG. EG-Verordnung 1836/93 ist Vorgabe für Beurteilung von betrieblichen Umweltmanagementsystemen. Beteiligung erfolgt auf freiwilliger Basis. Mitbestimmung Betriebsrat hängt von Auswirkungen im Betrieb ab - Betriebsänderung im Sinne § 111 Betr VG.
Die Beteiligung des Betriebsrats bei Umweltmanagementsystemen nach der EG-Öko-Audit-Verordnung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 7-8 ; 453-465
1996-01-01
13 pages
Article (Journal)
German
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