Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 02.04.1996 - 1 ABR 39/95: Bei Wegfall mehrerer vergleichbarer Arbeitsplätze und Verbleib einer geringen Zahl gleichwertiger Arbeitsplätze ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen niedriger einzustufenden Arbeitsplatz eine Sozialauswahl zu treffen. Unterbleibt diese, kann der Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung verweigern. Hierzu ist er nicht berechtigt, wenn die Versetzung dem Wunsch des betreffenden Arbeitnehmers entspricht.


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    Title :

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl



    Published in:

    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German