BAG, Beschl. v. 10.8.1993 - 1 ABR 22/93 (Vorinstanz: LAG Hamburg, Beschl. v. 10.2.1993 - 8 TaBV 2/92): Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Versetzung nicht wegen mangelnder Unterrichtung seitens des Arbeitgebers verweigern. Erfolgt die angemahnte Unterrichtung, wird damit eine neue Wochenfrist in Lauf gesetzt. Muß der Versetzung eine Änderungskündigung vorausgehen, hat der Betriebsrat kein Zustimmungsverweigerungsrecht bis zur endgültigen Entscheidung hierüber. Die Grundlage für die Maßnahme, zum Beispiel die Schließung einer Abteilung, unterliegt als unternehmerische Entscheidung nicht der Einflußnahme des Betriebsrats.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 4 ; 187-190
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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