BAG, Beschl. v. 10.8.1993 - 1 ABR 22/93 (Vorinstanz: LAG Hamburg, Beschl. v. 10.2.1993 - 8 TaBV 2/92): Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Versetzung nicht wegen mangelnder Unterrichtung seitens des Arbeitgebers verweigern. Erfolgt die angemahnte Unterrichtung, wird damit eine neue Wochenfrist in Lauf gesetzt. Muß der Versetzung eine Änderungskündigung vorausgehen, hat der Betriebsrat kein Zustimmungsverweigerungsrecht bis zur endgültigen Entscheidung hierüber. Die Grundlage für die Maßnahme, zum Beispiel die Schließung einer Abteilung, unterliegt als unternehmerische Entscheidung nicht der Einflußnahme des Betriebsrats.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1997



    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Dienstwagen

    Moll, Wilhelm / Roeber, Dorothea | IuD Bahn | 2010