Der richterrechtlich entwickelte und also nicht vom Gesetzgeber förmlich beschlossene arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, einzelne Arbeitnehmer willkürlich schlechter zu behandeln als andere. Im Jahr 2006 ist nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, das auch für den arbeitsrechtlichen Bereich die Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale (z. B. Rasse, Alter und Geschlecht) ausdrücklich untersagt. Die Autoren dieses Beitrags vergleichen die beiden Regelungen und kommen zu dem Ergebnis, dass der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz neben dem AGG keine Geltung mehr beanspruchen kann.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Das Ende des richterrechtlich entwickelten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes?


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 60 , 2 ; 110-113


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German