Der richterrechtlich entwickelte und also nicht vom Gesetzgeber förmlich beschlossene arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, einzelne Arbeitnehmer willkürlich schlechter zu behandeln als andere. Im Jahr 2006 ist nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, das auch für den arbeitsrechtlichen Bereich die Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale (z. B. Rasse, Alter und Geschlecht) ausdrücklich untersagt. Die Autoren dieses Beitrags vergleichen die beiden Regelungen und kommen zu dem Ergebnis, dass der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz neben dem AGG keine Geltung mehr beanspruchen kann.


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    Titel :

    Das Ende des richterrechtlich entwickelten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes?


    Beteiligte:
    Maier, Götz A. (Autor:in) / Mehlich, Tobia (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 2 ; 110-113


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch