Das Alterseinkünfte- und das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von Juli 2004 haben zu einigen wesentlichen Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung geführt. Ein Hauptanliegen der Reform war die Verbesserung der sog. Portabilität, also der Möglichkeit des Arbeitnehmers, seine bereits erworbenen Anwartschaften zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Ergänzend wurden die Auskunftsansprüche des Arbeitnehmers ausgeweitet. Auch das Abfindungsverbot für Versorgungsansprüche wurde neu geregelt, und schließlich hat der Arbeitnehmer künftig das Recht, die betriebliche Altersversorgung unter bestimmten Voraussetzungen mit eigenen Beiträgen fortzuführen.
Aktuelle Rentenreform - Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Der Betrieb ; 58 , 23/Beilage ; 12-19
2005-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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