Worauf sich der dem Arbeitgeber verpflichtende Gleichbehandlungsgrundsatz räumlich erstreckt, also ob auf Betrieb, Unternehmen oder Konzern, ist nicht eindeutig definiert. Grundsätzlich ist nur von einer betriebsweiten Geltung auszugehen. Eine unternehmensweite Anwendung kommt nur in Betracht, wenn ein enger lebensmäßiger, personeller Zusammenhang zwischen einzelnen Betrieben ein und desselben Unternehmens festzustellen ist.
Der räumliche Geltungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatze
Betrieb ; 47 , 1 ; 40-42
1994-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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