Der Aufhebungsvertrag dient der Vermeidung und Lösung schwerwiegender Konflikte im Arbeitsverhältnis. Einschränkungen der Zulässigkeit und überzogene Bedingungen würden die Bedeutung als Instrument der Befriedung erheblich verringern. Dies würde zu einer Zunahme arbeitsrechtlicher Streitigkeiten führen und das zwingende Erfordernis der Flexibilität in der Personalwirtschaft ohne zwingenden Grund einschränken. Das BAG hat zu einigen aufgetretenen Fragen erfreulich deutlich Stellung genommen.
Aktuelle Fragen zu arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen
Betrieb ; 47 , 11 ; 577-582
1994-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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