Neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst ergeben sich durch den Abschluß eines Aufhebungsvertrags erhebliche Konsequenzen, z.B. für Altersversorgung und Arbeitslosengeld. Aufgrund seiner umfassenderen Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits-, Steuer- und Sozialrechts treffen den Arbeitgeber besondere Hinweis- und Aufklärungspflichten. Diese werden auf der Grundlage der Rechtsprechung des BAG - auch unter Berücksichtigung der Folgen unterlassener Aufklärung - erläutert.
Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers beim Abschluß von Aufhebungsverträgen
Betrieb ; 50 , 12 ; 625-628
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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