Schon lange vor dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 hatte die arbeitsrechtliche Rechtsprechung einen Gleichbehandlungsgrundsatz entwickelt, der die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer verbot. Zwei der Autoren (Maier und Mehlich) sind der Auffassung, dass für diesen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz neben dem neuen AGG kein Raum mehr sei. Die anderen Verfasser (Hinrichs und Zwanziger) hingegen meinen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz weiterhin zur Anwendung komme, sofern die Diskriminierung aus anderen als den im AGG ausdrücklich genannten Gründen erfolge.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Ende des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes?
Erwiderung und Replik zu Maier/Mehlich, DB 2007 S. 110
Der Betrieb ; 60 , 10 ; 574-577
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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