Fast 2 Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) wird deutlich, dass die Befürchtungen von vielen Seiten vor einer Klagewelle sich nicht bewahrheitet haben. Die damaligen Vorbehalte wie z. B. Überregulierung oder Gleichmacherei lassen sich klar widerlegen. Allerdings wird deutlich, dass der politisch gewollte Zweck, die eigenen Werturteile zu überprüfen, gegenüber einem pragmatischen, verwaltungstechnischen Umgang mit dem AGG weit in den Hintergrund getreten ist, was sich auch aus dem Werdegang des Gesetzes erklären lässt. Um so wichtiger ist es insbesondere für Betriebsräte, ein Bewusstsein über die gesetzlich präzisierten Grundrechte zu schaffen und das unternehmerische Handeln daran auszurichten.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 5 ; 259-264
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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