Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.1992 - 6 AZR 349/91: Gelten Überstunden über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus als mit der Vergütung abgegolten, besteht auch kein Anspruch auf Ausgleich durch (bezahlte) Arbeitsbefreiung. Besteht für Beschäftigte im Rahmen gleitender Arbeitszeit die Möglichkeit, Überstunden auszugleichen, so muß der Arbeitgeber Beschäftigten mit fester Arbeitszeit die Möglichkeit zum Ausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung gewähren. Die Arbeitsbefreiung muß innerhalb der Fristen nach der Gleitzeitregelung verlangt werden.
Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausgleich von Überstunden durch bezahlte Freizeit
Betrieb ; 47 , 30 ; 1526-1527
1994-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Ausgleich für Mehrarbeit und Überstunden
IuD Bahn | 2000
|Pauschalabgeltung von Überstunden
IuD Bahn | 2012
|Abbau von Überstunden durch alternative Schichtsysteme
IuD Bahn | 1997
|