Leistet ein Arbeitnehmer Mehrarbeit oder Überstunden, stellt sich die Frage, ob und wie diese Arbeitsleistung zu entgelten ist. Es fehlen hier überwiegend klare arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen. Sobald das Problem des Ausgleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strittig ist, muss nicht selten eine arbeitsgerichtliche Klärung herbeigeführt werden, wobei die Beweislage im Einzelfall sehr schwierig sein kann. Neben der Unterscheidung in Mehrarbeit und Überstunden und den Besonderheiten bei Teilzeitarbeitsverhältnissen wird die Thematik grundsätzlich diskutiert.
Ausgleich für Mehrarbeit und Überstunden
Betrieb und Wirtschaft ; 54 , 15 ; 651-652
2000-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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