Im Betriebsrentenrecht treffen den Arbeitgeber und den Versorgungsträger verschiedene Informationspflichten. So gibt z. B. § 4a des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine schriftliche Auskunft, und nach § 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches wirken sich Unklarheiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachteil des Verwenders aus. Überdies können falsche Auskünfte Schadenersatzansprüche begründen. Abschließend geht der Beitrag auf die Besonderheiten der arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung ein, bei der ein Teil des Arbeitsentgelts für die Altersversorgung verwendet wird.
Schutz des Arbeitnehmers im Betriebsrentenrecht: Informationspflichten des Arbeitgebers und Kontrolle von Versorgungsvereinbarungen
Der Betrieb ; 59 , 10 ; 555-563
2006-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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