Der Erwerber eines Unternehmens hat grundsätzlich ein Interesse daran, die Umweltgefahren und damit sein späteres Haftungsrisiko genau abzuschätzen. Ergeben sich jedoch bei einer entsprechenden Prüfung Anzeichen dafür, dass Belastungen vorliegen, so bestehen häufig Informationspflichten gegenüber den Behörden, was zur Anordnung einer kostspieligen Sanierung führen kann. Der Beitrag stellt die wasser-, bodenschutz- und abfallrechtlichen Informationspflichten im Einzelnen dar und kommt zu dem Schluss, dass bei Unternehmenstransaktionen oftmals Gewährleistungsvereinbarungen sinnvoller sein können als eine eingehende Untersuchung der Umweltrisiken.
Umweltrechtliche Informationspflichten bei Unternehmenstransaktionen
Der Betrieb ; 58 , 36 ; 1951-1955
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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ÜBERSICHT - Informationspflichten - Übersicht Schadensanzeigen
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