Die rechtliche Grundlage der Straßenplanung in der Bundesrepublik Deutschland ist das Fernstraßenausbaugesetz. Der Autor diskutiert am Beispiel der Fernstraßenplanung verkehrswege- und umweltrechtliche Rahmenbedingungen in der für das Planungsverfahren erforderlichen schrittweisen Abfolge (Bedarfsplan für Bundesfernstraßen, Fünfjahresplan des Verkehrsministers (Finanzierung), Straßenbauplan, Raumordnungsverfahren). Durch das Raumordnungsverfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Straßenplanungen mit den Zielen der Raumordnung in Einklang stehen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens findet die Linienbestimmung statt, deren Ziel es ist, eine verkehrs- und bautechnisch einwandfreie sowie wirtschaftlich vertretbare Lösung zu finden. Vor dem Baubeginn ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (Fertigstellung der Planunterlagen, Verwaltungsentscheid über die Zulässigkeit) erforderlich. Dazu gehört auch die Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Dieses Verfahren endet mit einem Planfeststellungsbeschluß. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Plangenehmigung das Planfeststellungsverfahren ersetzen. Das Fernstraßenplanungsrecht hat seit der Wiedervereinigung wesentliche Änderungen erfahren (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, Investitionsmaßnahmegesetze, Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz). Davon sind im wesentlichen das Planfeststellungsverfahren und der Rechtsschutz betroffen.
Verkehrswege- und umweltrechtliche Rahmenbedingungen - dargestellt am Beispiel der Fernstraßenplanung
1999
22 Seiten
Article/Chapter (Book)
German
Umweltverträglichkeitsprüfung bei abschnittsweiser Fernstraßenplanung
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